Aktualisiert 29.1.2020
Intro: So langsam kommt man kaum noch hinterher vor lauter Plattformen: Von Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität (2010) zu Nationale Plattform Elektromobilität zu Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (2018). Das einzig Verlässliche: Prof. Henning Kagermann ist immer dabei.
Zur Genese der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität: „Am 19.09.2018 wurde die Einberufung der Plattform durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ins Bundeskabinett eingebracht und dort beschlossen. Die NPM nimmt mit der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises am 26.09.2018 ihre Arbeit auf. (…) Den Vorsitz des Lenkungskreises übernimmt Prof. Dr. Henning Kagermann. Die weiteren Mitglieder können in der folgenden Übersicht abgerufen werden.“ (https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/die-npm/)
Eine Million Elektroautos 2020: offiziell gekippt. Seit 2010 forcierte die Merkel-Regierung das Ziel, dass im Jahr 2020 eine Million Elektroautos in Deutschland herumfahren. Nun verschiebt die Nationale Plattform Elektromobilität in ihrem Fortschrittsbericht die Million auf das Jahr 2022: Anfang 2018 waren es 110.615 Elektroautos und Plug-in-Hybride.1
Wer sitzt in der Plattform Zukunft der Mobilität? Zunächst keine Überraschung: Der Leiter der Plattform Elektromobilität, Henning Kagermann, wird auch die neue Plattform leiten. Am 26.9.2018 soll die Plattform Zukunft der Mobilität mit der Arbeit beginnen. Dort sitzen Vertreter der Ministerien für Verkehr, Wirtschaft, Finanzen, Umwelt und Arbeit und Soziales. Mitglieder sind im Weiteren die Leiter der sechs Arbeitskreise. Den Arbeitskreis für neue Klimaschutzmaßnahmen wird Franz Loogen aus der baden-württembergischen Landesregierung leiten. Die Arbeitsgruppe (AG) für alternative Antriebe leitet die Verkehrsforscherin Barbara Lenz vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt. Die AG für Digitalisierung leitet Klaus Fröhlich, Entwicklungsvorstand von BMW. Die AG zur Zukunft der Arbeitsplätze leitet IG-Metall-Chef Jörg Hofmann. die AG Ausbau der Infrastruktur für Elektroautos Stefan Kapferer vom BDEW, die AG Standardisierung (zum Beispiel der Bezahlvorgänge des Stromtankens) Frank Stührenberg vom Zulieferer Phoenix Contract.2 Teilnehmende Umweltverbände legten Wert auf die Einhaltung des Klimaziels, die CO2-Emissionen im Verkehr bis 2030 um minus 40 Prozent zu senken.2
Der Spiegel berichtete Mitte Januar 2019 von einer ersten Liste mit Vorschlägen der sechs Arbeitsgruppen. So besteht die Überlegung, bis zum Jahr 2025 die Autohersteller zu einer Elektroauto-Quote von 25 Prozent zu verpflichten, bis 2030 zu 50 Prozent. „Käufer etwa von dicken Geländewagen sollen zudem eine Strafabgabe von mehreren Hundert Euro zahlen, mit der ein Bonus für E-Auto-Kunden finanziert werden soll. Mit einer Prämie von 8000 Euro je Fahrzeug soll die ‚Nachfrage effizienter Verbrenner und E-Pkw‘ erhöht werden.“3
Die paar hundert Euro setzen die Käufer der dicken Geländewagen – Dienstwagen! – kalt lächelnd von der Steuer ab.
Vorschläge der Experten. Die Steuersätze von Benzin und Diesel sollen egalisiert und erhöht werden, sodass im Jahr 2030 der Liter Kraftstoff um 52 Cent mehr kosten würde. Ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 km/h soll kommen. Ende März 2019 soll die entscheidende Sitzung der Plattform sein.3
Zeichen und Wunder: Deutsches Tempolimit vorgeschlagen. Experten der „Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität“ haben ein generelles Tempolimit von 130 km/h in Deutschland vorgeschlagen – 18.1.2019, 12.04. (Da wird der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Dreieck springen.) Außerdem sollen die Preise von Benzin und Diesel angeglichen werden. und die Förderung von Elektroautos soll verdoppelt werden: „Beim Kauf von Autos mit besonders hohem Verbrauch soll zudem eine Abgabe von mehreren Hundert Euro erhoben werden. Mit ihr könnte der Bund eine Förderprämie für die Käufer von Elektroautos in Höhe von 8000 Euro finanzieren. So soll die ‚Nachfrage effizienter Verbrenner und E-Pkw‘ erhöht werden.“4
Das Bundesverkehrs-Imperium schlägt zurück. Die Antwort ließ nicht lange auch sich warten – 18.1.2019, 16.55: „Das Bundesverkehrsministerium reagierte auf den Bericht des SPIEGEL und bezeichnete den Vorschlag der sogenannten ‚Arbeitsgruppe 1‘ als ‚weder sozial noch wirtschaftlich zu verantworten‘ – dabei wurde die Expertengruppe auf Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einberufen.“5
Veröffentlichungen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität im März 2019:
– Erster Zwischenbericht, Arbeitsgruppe 3, Digitalisierung für den Mobilitätssektor, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, März 2019
– Bericht März 2019: Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019, Arbeitsgruppe 5, Verknüpfung der Verkehrs- und Energienetze, Sektorkopplung, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, März 2019
– Zwischenbericht 03/2019: Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor, Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, März 2019
In diesem technokratischen Ansatz wird ziemlich viel heiße Luft produziert. Mobilität ist ein hohes Gut, das nicht infrage gestellt werden darf. Grundsätzlich geht es darum, „eine Strategie einer bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität zu erarbeiten“. (S. 4) – „Es gilt die CO2-Emissionen des Verkehrssektors deutlich zu reduzieren, ohne Mobilität zu beschränken.“ (S. 9) Zentrale Technologie zur Beschränkung der Treibhausgaswirkung von Pkw, Lkw und Bussen ist – natürlich – der Elektromotor. (S. 20) – „Mobilität muss für alle bezahlbar bleiben.“
EU-Vorgaben für deutsche Autoindustrie schwer einzuhalten. Bis 2021 sollen die Autohersteller in der EU auf einen Flottendurchschnitt von 95 Gramm CO2 pro Kilometer kommen: Aktuell liegt der gesamteuropäische Durchschnitt bei 118,5 Gramm. Für die Klimaziele der EU beschloss das EU-Parlament am 27.3.2019 eine Absenkung des Wertes von 95 Gramm um 37,5 Prozent ab 2030: Das macht rund 60 Gramm CO2.6
Dafür müssen aber viele Elektroautos mit offiziellen Null Gramm CO2 (und der Schönrechnung durch Super-Credits) verkauft werden – zur Kompensierung der schweren SUV-Boliden und Raser-Limousinen.
„Die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte ‚Plattform Zukunft der Mobilität‘ hat ausgerechnet, dass die deutschen CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als 40 Prozent reduziert werden müssen, um die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Experten sind überzeugt, dass dies nur möglich sein wird, wenn bis dahin sieben bis zehn Millionen Elektroautos emissionsfrei auf deutschen Straßen unterwegs sind und die Zahl der Neuzulassungen solcher Fahrzeuge dramatisch ansteigt.“7
NPM fordert noch mehr Elektroautos. Der Verkehrssektor produzierte 1990 165 Mill. to CO2; 2014 waren es 160 Mill. to CO2. Laut Klimaschutzziel der Bundesregierung sollen es im Jahr 2030 weniger als 98 Mill. to CO2 sein.8 Der VDA nannte die Prognosen ein „unrealistisches Szenario“.9 Er geht nur von 80.000 wegfallenden Stellen aus. Die NPM empfiehlt ein Weiterbildungskonzept für den gesamten Mobilitätssektor.
Vergleiche auch: Laden oder Nicht-Laden; Masterplan Ladeinfrastruktur
- Regierungsberater kippen Elektoauto-Ziel, in spiegel.de 19.9.2018 [↩]
- Balser, Markus, Wende auf der Straße, in SZ 19.9.2018 [↩] [↩]
- Traufetter, Gerald, Leicht entzündlich, in Der Spiegel 4/19.1.2019 [↩] [↩]
- Traufetter, Gerald, Regierungskommission schlägt Tempolimit auf Autobahnen vor, in spiegel.de 18.1.2019 [↩]
- Verkehrsministerium bezeichnet eigene Expertenvorschläge als „nicht zu verantworten“, in spiegel.de 18.1.2019 [↩]
- EU-Parlament bringt strengere CO2-Ziele auf den Weg, in spiegel.de 27.3.2019 [↩]
- Kröger, Michael, Viel Spannung, wenig Strom, in spiegel.de 23.3.2019 [↩]
- Zwischenbericht 03/2019: Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor, Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, März 2019, S. 7) Insgesamt müsste eine Minderung von 1990 bis 2030 von minus 42 bis 40 Prozent erreicht werden. „Bei Bestandszahlen von circa 7 Millionen elektrifizierten Pkw in 2030 ergibt sich eine THG-Reduktion im Pkw-Bereich von circa 6 Millionen t CO2 gegenüber der Referenz in 2030 (15 Millionen t CO2 gegenüber 2015), bei 10 Millionen E-Pkw von 13 Millionen t CO2 (23 Millionen t CO2 gegenüber 2015).“ ((Zwischenbericht 03/2019: Wege zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Verkehrssektor, Arbeitsgruppe 1 Klimaschutz im Verkehr, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin, März 2019, S. 22)
Das sind natürlich Fehlrechnungen, die darauf basieren, dass Elektroautos mit Null Gramm CO2 bewertet werden. Auch der CO2-Anteil der elektrischen Infrastruktur (Hochspannungsversorgung, Umspannstationen, Kabel, Ladestationen etc.) bleibt außen vor.Aktualisiert 13.1.2020
Am 18.11.2019 erschien die Pressemitteilung der Bundesregierung Masterplan Ladeinfrastruktur – Mehr Ladestationen für Elektroautos. Der eigentliche Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung enthält eine Fülle von finanziellen Subventionen, Gesetzesänderungen und Förderungen aller Art, die hier kurz aufgeführt werden.
A. Ziel und Motivation
Im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sollen die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich bis 2030 um 40 bis 42 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. „Für die Erreichung dieser Ziele ist die Elektrifizierung insbesondere des Straßenverkehrs unerlässlich.“ (S. 1) Am 9.10.2019 hat das Bundeskabinett das „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen: Die Ladeinfrastruktur wird als „Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und Zunahme der Elektromobilität“ festgehalten. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit verfügbaren Haushaltsmitteln sieht u. a. so aus: bis 2030 eine Million öffentlich-zugänglicher Ladepunkte mit Förderprogrammen bis 2025; Förderung gemeinsam genutzter privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur, Schaffung guter Rahmenbedingungen, Errichtung einer „Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur“, Erstellung eines Masterplan Ladeinfrastruktur in 2019.
Die Bundesregierung will zusammen mit der Industrie und der Beteiligung von Ländern und Kommunen den Aufbau der Ladeinfrastruktur massiv verstärken. Bis 2021 sollen 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft steuert mindestens 15.000 Ladepunkte bei. Dazu kommen gesetzgeberische Maßnahmen, monetäre Maßnahmen und Beiträge der Wirtschaft. 2019 soll 2019 die „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ geschaffen werden.
B. Status Quo
Bisherige Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität: Kaufprämien, Kfz-Steuerbefreiung, günstigere Dienstwagenbesteuerung, Elektromobilitätsgesetz, Maßnahmenpaket Mai 2016, Förderprogramm 2017, Zuwendungen für 51.000 Ladepunkte 8/2019. August 2019: rund 220.000 Elektro-Pkw mit rund 21.000 öffentlichen Ladepunkten in Deutschland. (Relation 0,95; Zielgröße der EU: 0,1 )
Ladeinfrastrukturbetreiber planen bis 2020 rund 3600 Schnellladepunkte. „Das ausreichende Vorhandensein von Ladeinfrastruktur ist entscheidend für die Kaufentscheidung der Verbraucher und mithin für den Hochlauf der Elektromobilität.“ (S. 3) Dieser Aufbau „macht Investitionen im mehrstelligen Milliardenbereich notwendig.“ (S. 4) Da „bisher nur wenige gewinnbringende Geschäftsmodelle existieren“, wird „zunächst eine Finanzierung durch die öffentliche Hand notwendig“. Dazu muss ein zügiger Ausbau des regenerativ erzeugten Stroms erfolgen.
C. Maßnahmen für den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
1. Maßnahmen zur Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
I. Im März 2019 hat die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) das „Sofortpaket Ladeinfrastruktur 2019“ veröffentlicht. Die Bundesregierung will Authentifizierung, Bezahlsysteme und Roaming verbessern und das Abrechnungsverfahren vereinfachen. Die Netzbetreiber sollen den Bedarf vorausschauend ausbauen. An allen Tankstellen sollen auch Ladepunkte angeboten werden. Ein weiterer Trick: „Das BMU wird schnellstmöglich prüfen, ob die Errichtung von Schnelladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahmen der Mineralölwirtschaft behandelt werden können.“ (S. 5; Hervorhebung WZ) Des Weiteren sollen „Gesetzesänderungen im Bundesrecht den Aufbau von Ladeinfrastruktur erleichtern und fördern“ und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. (S. 5)
II. Bis 2022 sollen 50.000 öffentliche Ladepunkte errichtet werden, dazu 15.000 durch die Automobilwirtschaft und weitere durch die Energiewirtschaft. Bis März 2020 will das BMVI einen Förderaufruf für Kundenparkplätze veröffentlichen, dazu bis Ende 2019 ein Konzept zur Finanzierung und Organisation der Ladeinfrastruktur bis 2025. „Erstes Ziel soll die Errichtung von 1000 Schnellladestandorten sein.“ (S. 6. Bei jeweils 100 kW wäre dies ein Anschlusswert von 100.000 kW, bei 350 kW – wie für den Porsche Taycan geplant -, wären dies 350.000 kW.)
Für Elektroautobesitzer, die in Wohnblöcken wohnen, wird vom BMVI ein Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ geplant.
III. Im September 2019 veröffentlichte das BMVI die Webseite StandortTOOL. Sie zeigt den zusätzlichen Ladebedarf 2022 und 2030 und soll als Planungsgrundlage dienen, auch für den Ausbau des E-Nutzfahrzeugbereichs. Die NOW GmbH wurde am 19.12.2019 von Bundesberkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit der Errichtung und dem Betrieb der neuen Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur beauftragt. Sie sammelt über die Datenbank OBELIS Daten zur Nutzung und Auslastung der Ladeinfrastruktur. Bis Ende 2020 werden geeignete Liegenschaften für die Ladeinfrastruktur in einem Flächenatlas identifiziert. Für die Langstreckenmobilität soll an Raststätten der Bundesautobahnen die nötige Ladeinfrastruktur installiert werden. „Die bewirtschafteten Rastanlagen sollen, sofern technisch und rechtlich möglich, bis 2022 jeweils mndestens 4 Ladepunkte mit mindestens 150 kW Leistung vorhalten.“ (S. 7) – „Das BMVI prüft zusätzlich, inwieweit an diesen Rastanlagen Ladestationen mit mindestens 350 kW, die die speziellen Anforderungen von schweren Nutzfahrzeugen erfüllen, errichtet werden können.“ (S. 8; diese Nutzfahrzeige gibt es – bis auf einen Scania im Bergbau – nicht. Aber der Porsche Taycan lädt mit 350 kW.)
Dazu sollen Genehmigungsprozesse beschleunigt und Genehmigungsanforderungen erleichtert werden. „Beratung von Ladeinfrastruktur-Investoren hinsichtlich der Netzanschlusskosten“ (S. 8; Hervorhebung WZ)
IV. Der E-Auto-Stromkunde soll die Ladesäule problemlos auffinden und auch den Belegstsatus abfragen. Authentifizierung, Freischaltung, Bezahlung und Abrechnung der Ladestation soll national und europaweit problemlos erfolgen. Die Energiewirtschaft soll die verbraucherfreundliche Ladeinfrastruktur sicherstellen. Für die Planung werden Informationen von der Autoindustrie bezüglich der erwarteten Neuzulassungen, der Batteriegrößen, der Ladeleistung für BEVs und PHEVs und deren Verhältnis zueinander benötigt.Elektromobilität (2): 400.000 Arbeitsplätze gefährdet. Ein Bericht der NPM unter Vorsitz des IG Metall-Chefs Jörg Hofmann prognostiziert bis 2030 den möglichen Verlust von über 400.000 Arbeitsplätzen. Die NPM fordert die Autoindustrie zu strategischer Personalplanung auf. Bei der Produktion von Motoren und Getrieben sind bis zu 88.000 Stellen gefährdet. „Der Grund für die Berechnung ist einfach: Während in einem Verbrennungsmotor mindestens 1200 Teile verbaut werden, sind es bei einem Elektromotor nur rund 200.“ ((E-Mobilität gefährdet über 400.000 Jobs, in spiegel.de 13.1.2020 [↩]
- E-Mobilität gefährdet über 400.000 Jobs, in spiegel.de 13.1.2020 [↩]